Leistungen
Ablauf
Insofern wir nicht den Weg zu Ihnen über eine formale Ausschreibung finden, stimmen wir in einem Vorgespräch Ihre Erwartungen und unsere Leistungsmöglichkeiten ab. Wir weisen auf Chancen und Risiken und skizzieren auf Wunsch Alternativen.
Ausschreibung
Entsprechend der HOAI-Phasen 6 und 7 helfen wir bei der fachgerechten Ausschreibung Ihrer benötigten Bauleistungen und unterstützen Sie bei der Anbieterauswahl.
Baubetreuung / Bauberatung
Sie erhalten frühzeitige Bauherrenberatung, Machbarkeitsstudien, Bauherrenvertretung und ein zeitnahes Kostencontrolling.
Bauplanung
komplett in den Bereichen - Hochbauplanung, Leistungsphasen 1 bis 9 - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 5 (Qualifizierter Tragwerksplaner)
Die Bauvorlageberechtigung ist Voraussetzung, um Genehmigungsplanungen für die Errichtung oder die Veränderung von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen.
Ein Beratender Ingenieur muss gesetzliche Vorgaben erfüllen und in der „Liste der Beratenden Ingenieure“ der Ingenieurkammer seines jeweiligen Bundeslandes eingetragen sein.
In Sachsen muss der Standsicherheitsnachweis gem. § 66 Abs. 1 SächsBO bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und bei sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, von einem Bauingenieur oder einem Architekten mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt sein, der in einer von der Ingenieurkammer Sachsen zu führenden Liste eingetragen ist.
Die Tätigkeit umfasst u.a. die Bewertung und Begutachtung von Schäden an Grundstücken und Gebäuden, die Erstellung von Wertgutachten, Verkehrswertgutachten und Baugutachten sowie die Ermittlung von Bauschäden und Baumängeln.
Beim Bau, Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden ist vom Eigentümer dem potentiellen Käufer oder Mieter ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz zu übergeben. Wir beurteilen neue und bestehende GebäudeEnEV, bieten Hilfe bei der Erstellung des Energiepasses an und informieren grundlegend über Fördermittelprogramme.